Übergangsbestimmungen

Das Erfordernis des Facharzttitels bzw. der 5-jährigen Weiterbildung an anerkannten Weiterbildungsstätten der FMH gilt nicht für Ärztinnen und Ärzte, welche das Arztdiplom vor 1996 erworben haben.

Wer das Arztdiplom zwischen Anfang 1996 und Ende 1999 erworben hat, muss sich über eine 2-jährige Weiterbildung gemäss KVG bzw. über eine Krankenkassenzulassung ausweisen. Wer bis am 31. Dezember 2002 die Bedingungen des alten Fähigkeitsprogrammes erfüllt, kann den Fähigkeitsausweis gemäss alten Bestimmungen vom 28. Mai 1998 beantragen.

Die Bestimmungen über die Rezertifizierung nach fünf Jahren gelten für alle Inhaber des Fähigkeitsausweises.