Voraussetzungen für den Erwerb des Fähigkeitsausweises "Schwangerschaftsultraschall":
Eidgenössischer oder anerkannter ausländischer Facharzttitel (Übergangsbestimmungen für Ärzte mit vor 1996 erworbenen Arztdiplom)
Klinische Weiterbildung in Gynäkologie/Geburtshilfe von mindestens 12 Monaten Dauer in einer von der FMH anerkannten Weiterbildungsstätte. Fachärzte Radiologie, welche diese Voraussetzung nicht erfüllen, müssen die doppelte Anzahl Untersuchungen durchführen (600 Ultraschalluntersuchungen bei mindestens 300 Schwangerschaften).
Besuch von anerkannten Ausbildungskursen im Umfang von insgesamt 5 Tagen.
Selbständige Durchführung von 300 Ultraschalluntersuchungen bei mindestens 150 Schwangerschaften, davon mindestens 100 aus dem Ersttrimesterscreening und 100 aus dem Zweittrimesterscreening. Alle Schwangerschaftsultraschalle müssen unter Supervision durchgeführt werden. Das heisst, ein Tutor ist jederzeit beiziehbar.
Kurs „kommunikative Kompetenz“ von 3 Stunden Dauer (Kurse)
Teilnahme an einem SGUM anerkannten Kurs für Ultraschall mit 11-14 SSW (Kurse)
Anerkennung von 5 Bildern mit korrekter Nackentransparenzmessung (Beurteilungskriterien)
Vollständiges Fähigkeitsprogramm (pdf)
Voraussetzungen für eine Rezertifizierung nach fünf Jahren:
Nachweis von 15 Stunden
fachspezifischer Fortbildung.
Dazu werden anerkannt:
Fortbildungen durch anerkannte Tutoren / Referenten und Fachkongresse von internationalem Niveau.
Fortbildungskurse von
anerkannten Tutoren / Kursleitern. (Link)
Bei Kursen im Ausland ist das Kursprogramm beizulegen.
Qualitätszirkel
Hospitationen
Einsendung von 3 Bilder mit korrekter Nackentransparenzmessung
jährliche Einsendung der Nackentransparenzmessungen zur Beurteilung der Verteilung
Vollständige Information über:
Für Inhaber des Fähigkeitsausweises entsprechend den Übergangsbestimmungen gelten zusätzliche Voraussetzungen:
Kurs „kommunikative Kompetenz“ von 3 Stunden Dauer (Kurse)
Teilnahme an einem SGUM anerkannten Kurs für Ultraschall mit 11-14 SSW (Kurse)
Anerkennung von 5 Bildern mit korrekter Nackentransparenzmessung (Beurteilungskriterien)